Leistungen der SAPV
Der Einsatz eines spezialisierten Palliativteams (Palliative-Care-Team) beinhaltet je nach Bedarf eine Beratung, die Koordination der palliativmedizinischen und -pflegerischen Versorgung, eine unterstützende Teilversorgung oder eine vollständige Versorgung der Patientin bzw. des Patienten.
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Unsere Leistungen im Rahmen der SAPV im Überblick
- spezialisierte palliativmedizinische Leistungen
- spezialisierte palliativpflegerische Leistungen
- Symptomlinderung
- künstliche Ernährung und Flüssigkeitsgabe
- qualitative adäquaten Wundbehandlung
- Beratung, Anleitung und Begleitung der Patientinnen und Patienten und der Angehörigen zur palliativpflegerischen Versorgung einschließlich Unterstützung beim Umgang mit Sterben und Tod
- psychosoziale und spirituelle Unterstützung der Patientin bzw. des Patienten und der Angehörigen im Umgang mit schweren Erkrankungen in enger Zusammenarbeit mit Seelsorge, Sozialarbeit und ambulanten Hospizdiensten
- Durchführung von ärztlich angeordneten Maßnahmen zur Symptomlinderung durch Anwendung von Medikamenten oder anderen Maßnahmen (z. B. Portpunktion, Medikamentengabe über Port oder ZVK, s.c. Infusionen, Überwachung nach Ascitespunktionen)
- Führung eines individuellen Behandlungsplans, vorbeugendes Krisenmanagement, Bedarfsinterventionen
- Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft rund um die Uhr (24h-Bereitschaft durch den Pflegedienst und/oder eines Palliativmediziners und der Apotheke)
- Abschlussgespräch des SAPV-Teams mit den Angehörigen und Bezugspersonen mit Reflexion der SAPV-Maßnahmen. Auf Wunsch Weitervermittlung in weiterführende Trauerangebote (z. B. Trauergruppen)
Ablauf der SAPV-Betreuung
Die Verordnung erfolgt durch den Haus- bzw. Facharzt oder durch einen Krankenhausarzt und muss von dem Patienten bzw. der Patientin unterschrieben werden.
Die Anmeldung erfolgt in unserem Koordinationsbüro. Das Büro befindet sich auf dem Gelände der Krankenhaus und Poliklinik Rüdersdorf.
Räumlichkeiten für Beratungen von Patientinnen bzw. Patienten und Angehörigen stehen zur Verfügung.
Nach den Vertragsvereinbarungen mit den Krankenkassen werden diese Leistungen der SAPV in der Erstverordnung durch Vertragsärzte (Haus- und Fachärzte) für 14 Tage und bei Krankenhausentlassung durch Krankenhausärzte für 7 Tage verordnet. Die Folgeverordnung kann dann vom Haus- oder Facharzt über 8 Wochen laufen. Für die bzw. den Versicherte/n sind die Leistungen des Palliativ Care Teams (PCT) kostenfrei.
Beratungsgespräch:
Möglichkeiten der Versorgung? Welcher Bedarf besteht? Wo ist Hilfe notwendig?
Organisation der Versorgung:
Ein Team mit einem Palliativarzt bzw. -ärztin und spezialisierten Pflegediensten wird organisiert. Bei Bedarf können der ambulante Hospizdienst sowie Mitarbeitende der Seelsorge oder der Psychoonkologie hinzugezogen werden.
Erstbesuch:
Telefonische Kontaktaufnahme zum Erstgespräch. In der Häuslichkeit werden dann alle weiteren Details geklärt (Medikation/Notfallmedikation/Hilfsmittel/Häufigkeit der Hausbesuche usw.)
Sollte sich der Gesundheitszustand stabilisieren, können die Versorgungsmaßnahmen der SAPV beendet werden und die Weiterversorgung im Rahmen der allgemeinen Palliativversorgung erfolgen.